Juristisches Lexikon

Gesellschafterversammlung

... ist ein Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), dem wichtige Entscheidungen (z.B. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses, die Teilung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen) vorbehalten sind. Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer berufen. Vgl. im Einzelnen §§ 46 ff. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
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