Juristisches Lexikon

Geschäftsgeheimnis

... ist eine betriebsbezogene Tatsache, die der Betriebsinhaber erkennbar und berechtigterweise geheim halten will und die anderen Personen nicht ohne Weiteres zugänglich ist (z.B. Produktionsverfahren, Kundenlisten). Der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar und begründet außerdem Schadensersatzansprüche (vgl. § 823 Abs. 2 BGB).
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