Juristisches Lexikon

Geschäftsführungsbefugnis

... ist die Kompetenz, im Innenverhältnis eines Unternehmens die Geschäfte zu führen. Neben rechtsgeschäftlichen Handlungen gehören zu dieser Befugnis auch alle sonstigen Betätigungen im Interesse der Gesellschaft, die sich aus dem gemeinsamen Zweck ergeben (z.B. die Buchführung und die Korrespondenz).
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