Juristisches Lexikon

Geschäftsbriefe

... einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer GmbH müssen, wenn sie an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer oder Komplementäre sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats enthalten. Vgl. § 80 Aktiengesetz, § 35a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
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