Juristisches Lexikon

Geschäftsbesorgungsvertrag

... ist ein Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, selbstständig eine Tätigkeit wirtschaftlicher Art für einen anderen und in dessen Interesse zu besorgen (§ 675 BGB). Entsprechende Verträge sind z.B. der Rechtsanwaltsvertrag, Bankvertrag oder der Baubetreuungsvertrag. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten im Wesentlichen die Vorschriften über den Auftrag.
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