Juristisches Lexikon

Geschäftsbericht

... (Lagebericht) ist ein Bericht, in dem zumindest der Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaften so darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Der Bericht soll u.a. auch auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und die voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft eingehen. Vgl. § 289 Handelsgesetzbuch, § 286 Aktiengesetz, § 42a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
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