Juristisches Lexikon

Gerwerbeertrag

... ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum zu entrichten ist, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um Kürzungen. Vgl. §§ 7 ff. Gewerbesteuergesetz. Der Gewerbeertrag ist eine Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer.
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