Juristisches Lexikon

Geringwertige Wirtschaftsgüter

... sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig bewertbar und nutzbar sind, der Absetzung für Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 410 EUR (zzgl. Mehrwertsteuer) nicht übersteigen.
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