Juristisches Lexikon

Gerichtsbarkeit

... ist die Organisation und die Tätigkeit der Recht sprechenden Gewalt. Sie unterteilt sich in die streitige und die freiwillige Gerichtsbarkeit. Die streitige Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Verfassungsordentliche, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits-, Sozial-, Patent-, Disziplinar-, Ehren- und Wehrdienstgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist die Gerichtsbarkeit der Zivil- und Strafsachen.
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