Juristisches Lexikon

Gericht

... ist ein staatliches Organ mit Rechtsprechungsaufgaben. Ihm obliegt es, im Streitfall eine Entscheidung zu treffen. Bei den staatlichen Gerichten ist zwischen der Verfassungsgerichtsbarkeit, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichts-, Arbeitsgerichts-, Finanzgerichts-, Sozialgerichts- und Disziplinargerichtsbarkeit zu unterscheiden.
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