Juristisches Lexikon

Gentechnik

... ist die Erforschung und gezielte Behandlung pflanzlichen, tierischen und menschlichen Erbguts. Die Erforschung und Behandlung pflanzlicher und tierischer (nicht menschlicher) Organismen wird durch das Gentechnikgesetz vom 20.6.1990 geregelt. Das Gesetz bezweckt, Leben und Gesundheit von Menschen, die Umwelt und Sachgüter vor möglichen Gefahren der Gentechnik zu schützen und den rechtlichen Rahmen für Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der Gentechnik zu schaffen. Regelungsgegenstände sind u.a. die Risikovorsorge durch präventive staatliche Kontrolle vor Aufnahme gentechnischer Arbeiten und vor Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.
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