Juristisches Lexikon

Gemeinschaftsaufgaben

... sind staatliche Aufgaben, die in Abweichung von der verfassungsrechtlichen Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern gemeinsam durchgeführt werden (Art. 91a Grundgesetz). Gemeinschaftsaufgaben sind u.a. Hochschulbau, Küstenschutz, Bildungsplanung, Forschungsförderung).
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