Gemeinschaftsaufgaben
... sind staatliche Aufgaben, die in Abweichung von der verfassungsrechtlichen Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern gemeinsam durchgeführt werden (Art. 91a Grundgesetz). Gemeinschaftsaufgaben sind u.a. Hochschulbau, Küstenschutz, Bildungsplanung, Forschungsförderung).