Juristisches Lexikon

Gemeinschaftliches Testament

... ist ein Testament, das nur von Ehegatten errichtet werden kann. Es kann in der Form errichtet werden, dass ein Ehegatte das Testament eigenhändig verfasst und der andere Ehegatte eigenhändig mitunterzeichnet. Vgl. §§ 2265 bis 2273 BGB.
<<   GemeinschaftGemeinschaftsaufgaben   >>