Juristisches Lexikon

Gemeinschaftsrecht (Europäisches)

... sind die Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit den Europäischen Gemeinschaften stehen. Es wird zwischen primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht unterschieden. Das primäre Gemeinschaftsrecht bilden die Verträge über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften samt den dazugehörigen Anlagen und Protokollen, das sekundäre Gemeinschaftsrecht die von den Organen, insbesondere dem Rat und der Kommission erlassenen Rechtsnormen, die Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Das Gemeinschaftsrecht entfaltet unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten und geht dem nationalen Recht in seiner Wertigkeit vor.
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