Gemeinnützige Arbeit
... kommt als Auflage in Betracht u.a. bei der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56b Strafgesetzbuch), bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59a Strafgesetzbuch), bei der Einstellung von Verfahren nach § 153a Strafprozessordnung.