Juristisches Lexikon

Gemeinnützig keit

... im steuerrechtlichen Sinne ist die Zweckbestimmung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt hat steuerliche Vergünstigungen zur Folge. Vgl. §§ 51 bis 68 Abgabenordnung.
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