Juristisches Lexikon

Gemeindevorsteher

... ist das Organ einer Gemeinde, dem die Leitung der Gemeindeverwaltung und die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte übertragen ist. Mit Ausnahme von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (dort heißt das Organ Stadt- oder Gemeindedirektor) führt der Gemeindevorsteher die Bezeichnung Bürgermeister.
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