Juristisches Lexikon

Gemeindevorstand

... ist in Hessen ein kollegial ausgestaltetes Organ, dem die Verwaltungsleitung obliegt. In den Städten führt der Gemeindevorstand die Bezeichnung Magistrat. Ähnliche kollegial ausgestaltete Verwaltungsorgane mit Vollzugsaufgaben kennt das Gemeinderecht in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein.
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