Gemeindeverbände
... sind Gebietskörperschaften oberhalb der Gemeinden. Sie treten auf u.a. in den Formen des Landschaftsverbandes, des Bezirksverbandes, der Landkreise, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverwaltungsverbände. Keine Gemeindeverbände sind die Zweckverbände.