Juristisches Lexikon

Gemeindeverbände

... sind Gebietskörperschaften oberhalb der Gemeinden. Sie treten auf u.a. in den Formen des Landschaftsverbandes, des Bezirksverbandes, der Landkreise, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverwaltungsverbände. Keine Gemeindeverbände sind die Zweckverbände.
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