Juristisches Lexikon

Gemeindevertretung

... ist die Vertretung der Bürger in der Gemeinde, die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen muss. Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan in der Gemeinde. Sie trifft die Entscheidungen in allen wichtigen Fragen der Gemeinde, ferner überwacht sie die Gemeindeverwaltung. Gegenüber dem Gemeindevorsteher hat sie ein Informationsrecht.
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