Juristisches Lexikon

Gemeindesteuer

... ist eine gemäß Art. 106 des Grundgesetzes den Gemeinden zustehende Steuer. Gemeindesteuern sind die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (z.B. Vergnügungs- und Getränkesteuer). Verfassungsrechtliche Grundlage für die Erhebung von Gemeindesteuern ist Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, der den Gemeinden das Selbstverwaltungsrecht gewährleistet; dieses Selbstverwaltungsrecht beinhaltet u.a. die Finanz- und Steuerhoheit.
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