Juristisches Lexikon

Gegenvorstellung

... ist ein nichtförmlicher Rechtsbehelf. Mit ihm wendet sich der Beschwerte an die Behörde, die die ihn beschwerende Maßnahme erlassen hat, mit der Bitte um erneute Sachprüfung. Die Behörde hat auf die Eingabe einen entsprechenden Bescheid zu erteilen.
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