Juristisches Lexikon

Gegenwärtige Gefahr

... ist eine Sachlage, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Diese Gefahrenart wird beispielsweise bei Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung vorausgesetzt.
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