Juristisches Lexikon

Gegenseitiger Vertrag

... ist ein Vertrag, bei dem sich die Vertragspartner zur Leistung und Gegenleistung verpflichten (z.B. Kaufvertrag oder Mietvertrag). Für gegenseitige Verträge gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Vgl. §§ 320 bis 327 BGB.
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