Juristisches Lexikon

Gegenstand

... im rechtlichen Sinne ist ein Gut, über das die natürlichen und juristischen Personen ihre Herrschaftsmacht ausüben können. Die Gegenstände des Rechts sind Sachen, Rechte und sonstige Vermögensbestandteile (z.B. der Kundenstamm eines Unternehmens).
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