Juristisches Lexikon

Gegendarstellung

... ist ein Anspruch, der in den Landespressegesetzen seine Rechtsgrundlage hat. Danach sind der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. Die Gegendarstellung muss in der Regel in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks, mit gleicher Schrift wie der beanstandete Teil ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden.
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