Juristisches Lexikon

Gegenbeweis

... kann in einem Rechtsstreit die gegnerische Partei erbringen, wenn die andere Partei Tatsachen behauptet hat. Mit dem Gegenbeweis soll die Unwahrheit der von der Gegenseite behaupteten Tatsachen nachgewiesen werden. Während der Hauptbeweis auf die volle richterliche Überzeugung abzielt, die streitige Tatsache sei wahr, ist der Gegenbeweis schon dann erfolgreich, wenn er den Hauptbeweis erschüttert und im Richter Zweifel an der Wahrheit der streitigen Tatsache weckt.
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