Juristisches Lexikon

Gefahrstoffe

... im Sinne des Chemikaliengesetzes sind u.a Stoffe, die hoch entzündlich, giftig, krebserregend oder erbgutverändernd sind, Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind oder die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können. Das Chemikaliengesetz enthält Regelungen über den Verkehr und den Umgang mit solchen Gefahrstoffen.
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