Juristisches Lexikon

Gefahr

...ist eine Lage, in der bei ungehindertem Ablauf des Geschehens ein Zustand oder ein Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen würde. Das Vorliegen einer Gefahr ist nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen u.a. Voraussetzung für polizeiliche Maßnahmen.
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