Juristisches Lexikon

Gefahr (im Verzug)

... ist eine Gefahrenart, bei der der Schadenseintritt so nahe ist, dass nicht mehr abgewartet werden kann, bis die zuständige Behörde eingreift, sodass die Polizei im Rahmen ihrer Notzuständigkeit einschreiten muss (z.B. bei körperlicher Untersuchung und Wohnungsdurchsuchung).
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