Juristisches Lexikon

Gebrauchsmuster

Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind (z. B. Arbeitsgeräte). Gesetzliche Regelungen enthält das Gebrauchsmustergesetz. Erfindungen, für die der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird, sind beim Patentamt schriftlich anzumelden.
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