Juristisches Lexikon

Gebot

... ist die rechtlich bindende Anordnung der staatlichen Gewalt unmittelbar durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes (Verwaltungsakt). Die Nichtbeachtung von Geboten hat die Verwaltungsvollstreckung (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) oder die Verhängung einer Strafe oder eines Bußgelds zur Folge.
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