Juristisches Lexikon

Gebühr

... ist eine öffentliche Abgabe, die als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung (Verwaltungsgebühr) oder für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen (Benutzungsgebühr) erhoben wird. Im Gegensatz zur Steuer und dem Beitrag schuldet die Verwaltung bei der Gebühr eine individuelle Leistung.
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