Juristisches Lexikon

Gebührengrundsätze

... sind die Regeln, nach denen sich die Erhebung von Gebühren richten muss. Das Kostendeckungsprinzip gebietet eine Orientierung der Gebührenkalkulation am Verwaltungsaufwand. Das Äquivalenzprinzip verbietet ein Missverhältnis zwischen Leistung der Verwaltung und Gebührenhöhe im Einzelfall. Die Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Verwaltungsleistung für den Empfänger stehen. Das Sozialstaatsprinzip begründet die Pflicht, bei der Gebührenbemessung die Leistungsfähigkeit des Schuldners nicht unberücksichtigt zu lassen.
<<   GebührGebührenhaushalt   >>