Juristisches Lexikon

Güterstand

... ist eine vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit, die vermögensrechtlichen Beziehungen unter den Ehegatten zu regeln. Gesetzlicher Güterstand ist seit 1.7.1958 die Zugewinngemeinschaft. Sie ist maßgebend, sofern durch die Ehegatten ehevertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Als Wahlgüterstände kommen die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft in Betracht.
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