Juristisches Lexikon

Güterrechtsregister

... ist ein öffentliches Register, in dem die vom gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) abweichenden vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten untereinander eingetragen und offenbart werden. Es wird bei den Amtsgerichten geführt. Die Registereintragungen werden vom Amtsgericht veröffentlicht. Die Einsicht in das Register ist jedem gestattet. Vgl. §§ 1558 ff. BGB.
<<   Güterrecht (Eheliches)Güterstand   >>