Juristisches Lexikon

Freiheitsberaubung

... begeht, wer widerrechtlich einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt. Vgl. § 239 Strafgesetzbuch.
<<   Freiheitliche Demokratische GrundordnungFreiheitsentziehung   >>