Freiheitliche Demokratische Grundordnung
... ist ein verfassungsrechtlicher Begriff, auf den sich verschiedene Bestimmungen des Grundgesetzes (z.B. die Art. 18 und 21 Abs. 2) beziehen. Der Begriff umfasst die spezifisch liberalen und demokratischen Grundelemente der verfassungsmäßigen Ordnung, das, was für eine freiheitliche Demokratie wesensnotwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht kennzeichnet sie im Wesentlichen als eine Gewalt und Willkür ausschließende rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit, zu deren grundlegenden Prinzipien u.a. die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Unabhängigkeit der Gerichte zu rechnen sind.