Juristisches Lexikon

Freiheitsentziehung

... ist die stärkste Form der Freiheitsbeschränkung. Nach Art. 104 des Grundgesetzes kann die Freiheit der Person nur aufgrund eines Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.
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