Juristisches Lexikon

Freihafen

... ist das zollrechtlich als Ausland behandelte zollfreie Gebiet in Seehäfen, das dem Umschlag und der Lagerung von Waren für Zwecke des Außenhandels und des Schiffsbaus dient. In Deutschland wurde der erste Freihafen 1664 in Altona errichtet.
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