Juristisches Lexikon

Freigrenze

... ist die wertmäßig fixierte Grenze, bis zu der eine Steuer nicht erhoben wird. Nach Überschreiten der Freigrenze erfasst die Besteuerung die gesamte Bemessungsgrundlage. Freigrenzen finden sich z.B. in der Einkommensteuer.
<<   Freie MeinungsäußerungFreihafen   >>