Juristisches Lexikon

Freihändige

Vergabe ist eine in Ausnahmefällen anzuwendende Form der öffentlichen Vergabe, bei der Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben werden. Eine freihändige Vergabe soll nur stattfinden, wenn die öffentliche oder beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig sind, besonders weil nur ein Unternehmer in Betracht kommt, die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festlegbar ist, sich eine kleinere Leistung von einer vergebenen größeren nicht trennen lässt oder die Leistungen besonders dringlich sind oder von Staats- oder Gemeindebehörden o.ä. aufgeführt werden sollen.
<<   FreihafenFreihändiger Verkauf    >>