Juristisches Lexikon

Fortsetzungsfeststellungsklage

... ist eine Klage, durch die bei Erledigung des Verwaltungsakts begehrt werden kann, dass das Gericht auf Antrag durch Urteil ausspricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist (§ 113 Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Klage kommt auch im Falle der Anfechtungsklage bei Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung, im Falle der Verpflichtungsklage bei Erledigung nach sowie auch vor Klageerhebung in Betracht. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags ist, dass der Kläger ein besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat. Das Feststellungsinteresse ist etwa unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr dann gegeben, wenn der Erlass eines gleichartigen Verwaltungsakts zu erwarten ist, ein derartiger Verwaltungsakt aber noch nicht ergangen ist. Auch ein Rehabilitationsinteresse des Klägers kann ein Feststellungsinteresse begründen.
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