Juristisches Lexikon

Frachtbrief

... ist eine Beweisurkunde über den Frachtvertrag, welche die Fracht bis zu ihrem Empfänger begleiten soll. Nach § 426 Abs. 1 HGB kann der Frachtführer von seinem Vertragspartner verlangen, dass dieser ihm einen Frachtbrief ausstellt. Zum Inhalt des Frachtbriefs vgl. § 426 Abs. 2 HGB.
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