Juristisches Lexikon

Finanzzuweisung

... ist die im Rahmen eines Finanzausgleichs erfolgende Mittelbereitstellung einer übergeordneten für eine nachgeordnete Gebietskörperschaft. Über allgemeine Finanzzuweisungen (z.B. Schlüsselzuweisungen) kann allgemein verfügt werden. Zweckgebundene Finanzzuweisungen werden dagegen nur für bestimmte Aufgaben gewährt. Bei den Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder werden Finanzhilfen, Ergänzungszuweisungen, Erstattungen zum Ausgleich der Ausgaben für Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a Grundgesetz), Finanzzuweisungen für besondere Einrichtungen (Art. 106 Abs. 8 Grundgesetz), Finanzzuweisungen zum Ausgleich kurzfristiger Mehrbelastungen (Art. 106 Abs. 4 Grundgesetz) und Bundeszuschüsse unterschieden.
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