Juristisches Lexikon

Finanzvermögen

... sind der Bestand an Rücklagen und die Forderung aus der Anlegung von Rücklagen. Das Finanzvermögen bildet zusammen mit dem Anlagevermögen das Gemeindevermögen. Nicht zum Finanzvermögen zählen der Kassenbestand, Haushaltseinnahmereste, sonstige Forderungen der laufenden Haushaltswirtschaft und geringwertige Wirtschaftsgüter.
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