Juristisches Lexikon

Finanzamt

... ist eine staatliche Behörde der Landesfinanzverwaltung, die der Aufsicht der zuständigen Oberfinanzdirektion untersteht. Zu den Aufgaben der Finanzämter gehören u.a. die Verwaltung der dem Land ganz oder zum Teil zufließenden Besitzsteuern und Verkehrsteuern und die Verwaltung der Lastenausgleichsabgaben.
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