Feststellungsklage
... ist eine Klage, durch welche die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden kann. Unzulässig ist die Feststellungsklage, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (Subsidiarität der Feststellungsklage). Vgl. § 43 Verwaltungsgerichtsordnung.