Juristisches Lexikon

Feriensachen

... sind Prozesse, in denen die Gerichte auch während der Gerichtsferien Termine abhalten und Entscheidungen erlassen können. Feriensachen sind u.a. Strafsachen, Streitigkeiten in Kindschaftssachen und Wechselsachen. Vgl. § 200 Gerichtsverfassungsgesetz.
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