Juristisches Lexikon

Fehlbelegungsabgabe

... ist die zu leistende Ausgleichszahlung der Inhaber von öffentlich geförderten Wohnungen, deren Einkommen die Grenze, die zum Bezug einer staatlich geförderten Wohnung berechtigt, um mehr als 20% übersteigt. Sie beträgt, je nach Einkommenshöhe, zwischen 0,50 und 2,- DM/qm Wohnfläche. Vgl. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen vom 22.12.1981.
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