Fehlbelegungsabgabe
... ist die zu leistende Ausgleichszahlung der Inhaber von öffentlich geförderten Wohnungen, deren Einkommen die Grenze, die zum Bezug einer staatlich geförderten Wohnung berechtigt, um mehr als 20% übersteigt. Sie beträgt, je nach Einkommenshöhe, zwischen 0,50 und 2,- DM/qm Wohnfläche. Vgl. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen vom 22.12.1981.